Rechtsprechung
OLG Stuttgart, 16.08.2012 - 2 U 101/11 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,54921) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Kurzfassungen/Presse
- wolterskluwer-online.de (Rechtsprechungsübersicht)
Werbung in der Kfz-Branche: Werbefallen umschiffen und Abmahnungen vermeiden
Besprechungen u.ä.
- vogel.de (Entscheidungsbesprechung)
Keine Ausreißer bei Verstößen gegen Pkw-EnVKV - Pflichtangaben sind besonders deutlich und gewissenhaft zu machen
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Frankfurt, 09.06.2022 - 6 U 102/21
Verstoß gegen PKW-EnVKV
(2) Teilweise wird eine fehlende Gleichrangigkeit schon angenommen, wenn die Angaben in der kleinsten in der gesamten Anzeige verwendeten Schriftart dargestellt sind (OLG Stuttgart, Urteil vom 16.8.2012 - 2 U 101/11, S. 18; OLG Celle, Urteil vom 14.4.2011 - 13 U 45/10, S. 9) oder die Angaben im Gegensatz zu dem beworbenen Fahrzeugmodell und den Preisangaben nicht strukturiert, farblich sowie grafisch nicht ebenso ansprechend gestaltet sind und dadurch weniger deutlich ins Auge fallen (OLG Hamm, Urteil vom 18.1.2011 - 4 U 151/19). - LG Tübingen, 12.11.2015 - 20 O 60/15
Makler sind in den Anwendungsbereich des § 16a EnEV einzubeziehen!
Jedenfalls kann kein Bagatellfall angenommen werden, wenn der Verordnungs- und Richtlinienzweck durch die konkret ausgeführte Angabe nicht mehr erreicht werden kann (vgl. OLG Stuttgart, 2 U 101/11, Urteil vom 16.8.2012). - LG Tübingen, 01.02.2016 - 20 O 53/15
Pflicht eines Maklers zu Pflichtangaben in einer Immobilienanzeige
Jedenfalls kann kein Bagatellfall angenommen werden, wenn der Verordnungs- und Richtlinienzweck durch die konkret ausgeführte Angabe nicht mehr erreicht werden kann (vgl. OLG Stuttgart, 2 U 101/11, Urteil vom 16.8.2012).